Weiterbildungsprämie (Prämie für Zwischenprüfung und Abschlussprüfung): Die Weiterbildungsprämie belohnt bestandene Prüfungen in einer geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung: 1.000 Euro für die Zwischenprüfung, 1.500 Euro für die Abschlussprüfung (§ 87a Abs. 1 SGB III).
Voraussetzungen
Die Weiterbildung wird nach § 81 SGB III gefördert und führt zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Die erste Prämie gibt es nach bestandener Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung, die zweite nach bestandener Abschlussprüfung.
Für wen die Prämie nicht gilt
Kurse mit Zertifikat ohne Berufsabschluss, etwa ein Lehrgang in Projektmanagement, bekommen keine Prämie, auch wenn sie mit Bildungsgutschein gefördert werden. Entscheidend ist der Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer. Mehr zur Umschulung im Beitrag Umschulung mit Bildungsgutschein.
In der Praxis: ein Beispiel
Sie machen eine geförderte Umschulung zum Fachinformatiker. Nach der bestandenen Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000 Euro, nach der bestandenen Abschlussprüfung weitere 1.500 Euro, zusammen also 2.500 Euro (§ 87a Abs. 1 SGB III). Besprechen Sie mit der Agentur, welche Nachweise Sie nach der Prüfung einreichen.
So helfen wir Ihnen
Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt, und suchen einen zugelassenen Kurs aus unserem Kursfinder. Alle Förderwege im Überblick finden Sie auf der Seite Förderung, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Prämie zusätzlich zum Weiterbildungsgeld?
Ja, beide sind in § 87a SGB III nebeneinander geregelt: die Prämien für bestandene Prüfungen, das Weiterbildungsgeld monatlich für Arbeitslose.
Verwandte Begriffe
Quellen
Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .
- § 87a SGB III: Weiterbildungsprämie und WeiterbildungsgeldBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.