Weiterbildungsstipendium (Stipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung): Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach einer sehr guten Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro in höchstens drei Jahren. Es wird von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert.
Was gefördert wird
Laut SBB können die Mittel für Weiterbildungen oder ein berufsbegleitendes Studium abgerufen werden. Bei jeder Maßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Lehrgänge selbst und können mehrere Weiterbildungen machen, bis der Höchstbetrag oder die drei Jahre ausgeschöpft sind.
Wer sich bewerben kann
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine besondere Leistung, etwa eine Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 oder besser, ein Platz unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers. Die Aufnahme ist laut SBB bis 24 Jahre möglich, bei Freiwilligendienst oder Elternzeit bis zu drei Jahre später. Wer schon einen Hochschulabschluss hat, kann sich nicht bewerben.
In der Praxis: ein Beispiel
Eine 23-jährige Industriekauffrau hat ihre Abschlussprüfung mit 90 Punkten bestanden. Sie bewirbt sich bei ihrer IHK um das Weiterbildungsstipendium. Wird sie aufgenommen, kann sie innerhalb von drei Jahren etwa einen Fachwirt-Lehrgang und einen Excel-Kurs fördern lassen und zahlt je Maßnahme 10 Prozent selbst.
So helfen wir Ihnen
Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt, und suchen einen zugelassenen Kurs aus unserem Kursfinder. Alle Förderwege im Überblick finden Sie auf der Seite Förderung, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.
Häufige Fragen
Wo bewerbe ich mich für das Weiterbildungsstipendium?
In der Regel bei der Stelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war, zum Beispiel der Kammer. Bei bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen direkt bei der SBB. Den aktuellen Ablauf nennt die SBB.
Muss ich etwas selbst bezahlen?
Ja, laut SBB 10 Prozent Eigenanteil je Maßnahme.
Verwandte Begriffe
Quellen
Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .
- WeiterbildungsstipendiumStiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.