Termin buchen
Deutsch
Frage stellen
Schreiben Sie uns direkt

Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.

WhatsAppSchnellste Antwort E-Mailberatung(at)kursberatung.de

Förderung: Es gibt mehr als den Bildungsgutschein.

Wer eine Weiterbildung bezahlt, hängt von Ihrer Lage ab: arbeitslos, beschäftigt, gesundheitlich eingeschränkt, bei der Bundeswehr oder frisch nach der Ausbildung. Hier sehen Sie alle Wege auf einen Blick, und wir helfen Ihnen, den passenden zu finden.

Welche Förderung passt zu Ihrer Lage?

Die meisten Menschen kennen nur den Bildungsgutschein. Je nach Lage gibt es aber andere, manchmal passendere Wege. Die Übersicht zeigt, wer zuständig ist. Ob Sie eine Förderung bekommen, entscheidet immer diese Stelle im Einzelfall.

Ihre LageFörderungZuständig
arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedrohtBildungsgutscheinAgentur für Arbeit, auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters
arbeitsuchend, Ziel oder Bewerbung noch unklarAVGS-CoachingAgentur für Arbeit oder Jobcenter
beschäftigt, Weiterbildung über 120 StundenFörderung für Beschäftigte (§ 82 SGB III)Agentur für Arbeit, in Absprache mit dem Arbeitgeber
beschäftigt, Betrieb im StrukturwandelQualifizierungsgeldAgentur für Arbeit, Antrag stellt der Arbeitgeber
Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglichLeistungen zur Teilhabe am Arbeitslebenzum Beispiel Deutsche Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit
Soldatin oder Soldat auf ZeitBerufsförderungsdienst der BundeswehrBFD der Bundeswehr
berufstätig, Wohnsitz oder Arbeitsplatz in einem bestimmten BundeslandProgramm des Bundeslandesje nach Land
junge Fachkraft mit sehr guter AusbildungWeiterbildungsstipendiumKammer oder Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist die Zusage der Agentur für Arbeit, die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung zu übernehmen (§ 81 SGB III). Er richtet sich vor allem an Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Seit dem 01.01.2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Alles Weitere auf unserer Seite zum Bildungsgutschein.

AVGS-Coaching

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III) werden Coachings bezahlt, die bei der Rückkehr in Arbeit helfen: Berufsziel klären, Bewerbung, Vorbereitung auf eine Weiterbildung. Den Gutschein stellt die Stelle aus, die Sie betreut, also Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Mehr dazu unter AVGS-Coaching.

Förderung für Beschäftigte

Auch wer einen Job hat, kann gefördert werden (§ 82 SGB III). Die Weiterbildung muss über eine kurze Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz hinausgehen, mehr als 120 Stunden dauern, und Kurs und Träger müssen zugelassen sein. Je nach Betriebsgröße beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll davon abgesehen werden. Bekannt ist das auch als Qualifizierungschancengesetz. Ausführlich im Beitrag Weiterbildung für Beschäftigte.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) ersetzt Beschäftigten während einer Weiterbildung einen Teil des Lohns, 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf im Betrieb, der mindestens 20 Prozent der Beschäftigten betrifft, in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent. Den Antrag stellt der Arbeitgeber, laut Bundesagentur möglichst drei Monate vor Beginn. Details im Lexikon: Qualifizierungsgeld.

Deutsche Rentenversicherung: berufliche Rehabilitation

Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, dazu gehören auch Weiterbildungen (§ 49 SGB IX). Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, am häufigsten die Wartezeit von 15 Jahren (§ 11 SGB VI). Sonst kann ein anderer Rehabilitationsträger zuständig sein, etwa die Agentur für Arbeit. Während der Maßnahme kann Übergangsgeld gezahlt werden. Mehr im Lexikon: Teilhabe am Arbeitsleben.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit können über den Berufsförderungsdienst (BFD) schulische und berufliche Bildung gefördert bekommen, während und nach der Dienstzeit. Umfang und Zeitraum hängen von der Verpflichtungszeit ab. Förderung gibt es nur auf Antrag, und die Beratung beim BFD ist laut Bundeswehr verbindliche Voraussetzung. Mehr im Lexikon: Berufsförderungsdienst.

Programme der Bundesländer

Mehrere Bundesländer haben eigene Programme für Berufstätige, oft als Bildungsscheck oder Weiterbildungsbonus. Sie übernehmen meist einen Teil der Kurskosten. Bedingungen, Höhe und Laufzeit unterscheiden sich stark und ändern sich häufig. Einen aktuellen Überblick bietet die Förderdatenbank des Bundes. Mehr im Lexikon: Landesförderung.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer sehr guten Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro in höchstens drei Jahren, bei 10 Prozent Eigenanteil je Maßnahme. Die Aufnahme ist laut Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bis 24 Jahre möglich, in bestimmten Fällen bis zu drei Jahre später. Mehr im Lexikon: Weiterbildungsstipendium.

Wie wir Ihnen helfen

Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt und welche Stelle zuständig ist, suchen einen passenden, zugelassenen Kurs und bereiten das Gespräch mit Ihnen vor. Den Antrag stellen Sie selbst, bei Qualifizierungsgeld Ihr Arbeitgeber. Begriffe, die Ihnen dabei begegnen, erklärt unser Lexikon.

Häufige Fragen

Welche Förderung passt zu mir?

Das hängt vor allem davon ab, ob Sie arbeitslos, beschäftigt, gesundheitlich eingeschränkt oder Soldatin oder Soldat auf Zeit sind. Die Tabelle auf dieser Seite gibt einen ersten Überblick. Im Gespräch klären wir mit Ihnen, welcher Weg in Frage kommt und welche Stelle zuständig ist.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Für dieselbe Weiterbildung in der Regel nicht doppelt. Das Qualifizierungsgeld ist zum Beispiel ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme schon eine Förderung nach § 82 SGB III beantragt wurde (§ 82a Abs. 5 SGB III). Welche Leistungen nebeneinander möglich sind, klärt die zuständige Stelle.

Sind die Kurse bei Ihnen für alle Förderwege geeignet?

Unsere Kurse sind nach AZAV zugelassen. Das ist die Voraussetzung für Bildungsgutschein und AVGS, beim Qualifizierungsgeld muss der Bildungsträger zugelassen sein. Rentenversicherung, Bundeswehr, Länderprogramme und Stipendium haben eigene Regeln. Ob ein bestimmter Kurs dort passt, prüfen wir mit Ihnen im Einzelfall.

Kostet Ihre Beratung etwas?

Nein. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos. Wir arbeiten mit ausgewählten Bildungsträgern zusammen und erhalten von ihnen eine Vergütung, wenn Sie dort einen Kurs beginnen.

Quellen

Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .

  1. § 81 SGB III: Grundsatz der Förderung beruflicher WeiterbildungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 45 SGB III: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen EingliederungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. § 82a SGB III: QualifizierungsgeldBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. QualifizierungsgeldBundesagentur für Arbeit
  6. Berufliche RehabilitationDeutsche Rentenversicherung
  7. Beratung und Förderung durch den BerufsförderungsdienstBundeswehr
  8. WeiterbildungsstipendiumStiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
  9. Förderdatenbank des BundesBundesministerium für Wirtschaft und Energie

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.