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Was ist das Qualifizierungsgeld?

Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III: wie hoch es ist, welche Voraussetzungen Betrieb und Beschäftigte erfüllen müssen und wer den Antrag stellt.

Kurz erklärt

Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III): Das Qualifizierungsgeld ist ein Lohnersatz der Agentur für Arbeit für Beschäftigte, die sich wegen des Strukturwandels in ihrem Betrieb weiterbilden. Die Kurskosten trägt der Arbeitgeber (§ 82a SGB III).

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

60 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, für Beschäftigte, die beim Arbeitslosengeld den erhöhten Leistungssatz bekämen, 67 Prozent (§ 82b SGB III). Laut Bundesagentur sind das Beschäftigte mit mindestens einem Kind. Zur Berechnung verweist die Bundesagentur auf die Tabellen zum Kurzarbeitergeld.

Qualifizierungsgeld oder Förderung nach § 82?

Bei der Förderung nach § 82 SGB III übernimmt die Agentur ganz oder teilweise die Kurskosten, bei kleinen Betrieben in der Regel ohne Beteiligung des Arbeitgebers. Beim Qualifizierungsgeld trägt der Arbeitgeber den Kurs, und die Agentur ersetzt einen Teil des Lohns. Voraussetzung ist hier der Strukturwandel im Betrieb. Für dieselbe Maßnahme schließen sich beide Wege aus (§ 82a Abs. 5 SGB III).

Voraussetzungen im Betrieb

Im Betrieb besteht ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf, der mindestens 20 Prozent der Beschäftigten betrifft, in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mindestens 10 Prozent. Der Arbeitgeber finanziert die Weiterbildung, und Bedarf, Perspektiven und Nutzung des Qualifizierungsgeldes sind in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers (§ 82a Abs. 2 SGB III).

Voraussetzungen für Beschäftigte und die Weiterbildung

Die Weiterbildung findet im bestehenden, nicht gekündigten Arbeitsverhältnis statt, und in den letzten vier Jahren gab es keine Förderung nach § 82a (§ 82a Abs. 4 SGB III). Sie dauert mehr als 120 Stunden, geht über eine reine Anpassungsfortbildung hinaus, und der Träger ist zugelassen (§ 82a Abs. 1 SGB III). Laut Bundesagentur müssen die Beschäftigten zustimmen, und der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn gestellt werden.

In der Praxis: ein Beispiel

Ein Zulieferbetrieb mit 200 Beschäftigten stellt die Produktion um, für mehr als 10 Prozent der Belegschaft werden neue Kenntnisse nötig. Der Betrieb hält das in einer Betriebsvereinbarung fest, bezahlt eine Weiterbildung über 400 Stunden und beantragt Qualifizierungsgeld. Die Beschäftigten stimmen zu und erhalten während der Kurszeiten 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz von der Agentur für Arbeit.

So helfen wir Ihnen

Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt, und suchen einen zugelassenen Kurs aus unserem Kursfinder. Alle Förderwege im Überblick finden Sie auf der Seite Förderung, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Qualifizierungsgeld?

Beschäftigte in einem Betrieb mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf, wenn die Voraussetzungen von § 82a SGB III erfüllt sind. Es ist eine Ermessensleistung, den Antrag stellt der Arbeitgeber.

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit erhöhtem Leistungssatz (laut Bundesagentur mit mindestens einem Kind) 67 Prozent (§ 82b SGB III).

Kann ich Qualifizierungsgeld selbst beantragen?

Nein. Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit.

Was ist der Unterschied zur Förderung nach § 82 SGB III?

Bei § 82 übernimmt die Agentur ganz oder teilweise die Kurskosten. Beim Qualifizierungsgeld zahlt der Arbeitgeber den Kurs, die Agentur ersetzt einen Teil des Lohns. Für dieselbe Maßnahme schließen sich beide aus (§ 82a Abs. 5 SGB III).

Verwandte Begriffe

Quellen

Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .

  1. § 82a SGB III: QualifizierungsgeldBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 82b SGB III: Höhe des QualifizierungsgeldesBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. QualifizierungsgeldBundesagentur für Arbeit

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.