Weiterbildungsgeld (150 Euro Weiterbildungsgeld): Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 Euro für Arbeitslose in einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt (§ 87a Abs. 2 SGB III).
Wer es bekommt
Arbeitslose, die an einer nach § 81 SGB III geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen, typischerweise einer Umschulung. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann es auch neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis bekommen, wenn die Weiterbildung nach § 81 oder § 82 gefördert wird (§ 87a Abs. 3 SGB III).
Laut Bundesagentur zählen dazu zum Beispiel Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung. Bei kürzeren Kursen mit Zertifikat gibt es kein Weiterbildungsgeld.
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie
Beide stehen in § 87a SGB III, sind aber verschieden: Das Weiterbildungsgeld wird monatlich gezahlt und richtet sich an Arbeitslose (und an Menschen mit Grundsicherungsgeld auch im Job), die Prämien gibt es einmalig für bestandene Prüfungen. Eine Übersicht über alles Geld während des Kurses steht im Beitrag Geld während der Weiterbildung.
In der Praxis: ein Beispiel
Sie sind arbeitslos und beginnen mit Bildungsgutschein eine zweijährige Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement. Neben dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten Sie jeden Monat 150 Euro Weiterbildungsgeld. Bestehen Sie die Zwischenprüfung, kommen 1.000 Euro Weiterbildungsprämie dazu, nach der Abschlussprüfung 1.500 Euro (§ 87a SGB III).
So helfen wir Ihnen
Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt, und suchen einen zugelassenen Kurs aus unserem Kursfinder. Alle Förderwege im Überblick finden Sie auf der Seite Förderung, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.
Häufige Fragen
Bekomme ich Weiterbildungsgeld bei jedem Kurs?
Nein. Nur bei geförderten Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führen (§ 87a SGB III).
Verwandte Begriffe
Quellen
Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .
- § 87a SGB III: Weiterbildungsprämie und WeiterbildungsgeldBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Bildungsgutschein für berufliche WeiterbildungBundesagentur für Arbeit
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.