Übergangsgeld (Übergangsgeld der Rentenversicherung): Übergangsgeld ist eine Leistung der Rentenversicherung, die den Lebensunterhalt während einer Rehabilitation sichert, auch während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 20 SGB VI).
Wer Anspruch hat
Versicherte, die von der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn diese nicht neben einer Beschäftigung erbracht werden können (§ 20 Abs. 1 SGB VI). Wer Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld bezieht, hat Anspruch, wenn er wegen der Maßnahme keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben kann (§ 20 Abs. 2 SGB VI).
Laut Rentenversicherung kann es unter bestimmten Voraussetzungen auch zwischen zwei zusammenhängenden Leistungen gezahlt werden.
Übergangsgeld, Arbeitslosengeld und Qualifizierungsgeld
Alle drei sichern den Lebensunterhalt während einer Qualifizierung, aber in unterschiedlichen Lagen: Übergangsgeld bei beruflicher Reha, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung bei Weiterbildung mit Bildungsgutschein und Qualifizierungsgeld für Beschäftigte im Strukturwandel. Wer vor der Reha Qualifizierungsgeld oder Arbeitslosengeld bezog, kann Übergangsgeld erhalten (§ 20 Abs. 1 SGB VI).
In der Praxis: ein Beispiel
Sie beginnen über die Rentenversicherung eine ganztägige Weiterbildung, weil Sie Ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Weil Sie in dieser Zeit nicht arbeiten können, zahlt die Rentenversicherung in der Regel Übergangsgeld. Wie hoch es ist, berechnet die Rentenversicherung aus Ihrem bisherigen Einkommen.
So helfen wir Ihnen
Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt, und suchen einen zugelassenen Kurs aus unserem Kursfinder. Alle Förderwege im Überblick finden Sie auf der Seite Förderung, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.
Häufige Fragen
Ist Übergangsgeld dasselbe wie Arbeitslosengeld bei Weiterbildung?
Nein. Übergangsgeld zahlt der Rehabilitationsträger während einer Reha, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung die Agentur für Arbeit während einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
Verwandte Begriffe
Quellen
Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .
- § 20 SGB VI: ÜbergangsgeldBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Berufliche RehabilitationDeutsche Rentenversicherung
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.