Fachkundige Stelle (Zertifizierungsstelle nach AZAV): Eine fachkundige Stelle ist eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die Bildungsträger und Maßnahmen nach AZAV zulässt (§ 177 SGB III).
Was macht eine fachkundige Stelle?
Sie entscheidet über die Zulassung von Bildungsträgern und ihren Kursen. Dafür prüft sie die eingereichten Unterlagen und vor Ort (§ 181 Abs. 4 SGB III). Mit der Zulassung vergibt sie ein Zertifikat (§ 181 Abs. 6 SGB III).
Was die fachkundige Stelle prüft
Bei der Trägerzulassung prüft sie die Anforderungen aus § 2 AZAV ortsbezogen und je Fachbereich, zum Beispiel berufliche Weiterbildung oder Maßnahmen zur Aktivierung (§ 5 Abs. 1 AZAV). Bei der Maßnahmezulassung prüft sie Ziele, Dauer und Inhalte des Kurses und ob die Kosten angemessen sind (§§ 3 bis 5 AZAV). Sie kann das Verfahren einmalig für höchstens drei Monate zur Nachbesserung aussetzen (§ 181 Abs. 4 SGB III).
Wer akkreditiert die fachkundigen Stellen?
Fachkundige Stellen sind die von der Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstellen (§ 177 Abs. 1 SGB III). Die Akkreditierung ist auf längstens fünf Jahre befristet (§ 177 Abs. 3 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit führt die Fachaufsicht über die Akkreditierungsstelle.
Unabhängigkeit
Eine fachkundige Stelle darf über einen Träger nur entscheiden, wenn sie mit ihm weder wirtschaftlich, personell noch organisatorisch verflochten ist und ihn nicht beraten hat oder berät (§ 177 Abs. 2 Nr. 3 SGB III). Beratung und Zertifizierung sind also strikt getrennt.
In der Praxis: ein Beispiel
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer haben Sie mit der fachkundigen Stelle kaum zu tun. Wichtig ist sie für Sie, weil ihr Zertifikat zeigt, dass Träger und Kurs geprüft wurden. Für Bildungsträger ist sie der erste Ansprechpartner auf dem Weg zur Zulassung, Hinweise dazu auf unserer Seite für Bildungsträger.
So helfen wir Ihnen
Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt, und suchen einen zugelassenen Kurs aus unserem Kursfinder. Alle Förderwege im Überblick finden Sie auf der Seite Förderung, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.
Häufige Fragen
Ist die fachkundige Stelle eine Behörde?
Nein. Es sind private Zertifizierungsstellen. Mit der Akkreditierung ist ausdrücklich keine Beleihung verbunden (§ 177 Abs. 1 SGB III).
Darf eine fachkundige Stelle einen Träger auch beraten?
Nein. Hat ein Beratungsverhältnis bestanden, darf sie über die Zulassung dieses Trägers nicht entscheiden (§ 177 Abs. 2 Nr. 3 SGB III).
Verwandte Begriffe
Quellen
Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .
- § 177 SGB III: Fachkundige StelleBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 181 SGB III: ZulassungsverfahrenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.