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Was ist eine Maßnahmezulassung?

Ohne Maßnahmezulassung kein Bildungsgutschein: was die Zulassung eines einzelnen Kurses nach AZAV voraussetzt und wie lange sie gilt.

Kurz erklärt

Maßnahmezulassung (Kurszulassung, Maßnahmenummer): Die Maßnahmezulassung bestätigt, dass ein bestimmter Kurs über die Arbeitsförderung gefördert werden darf. Sie ist neben der Trägerzulassung Voraussetzung für Bildungsgutschein und AVGS (§ 176 Abs. 2 SGB III).

Was geprüft wird

Nach § 179 SGB III wird ein Kurs zugelassen, wenn er nach Inhalt, Methoden und Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt und nach Lage des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist, angemessene Teilnahmebedingungen und Ausstattung bietet und wirtschaftlich geplant ist, vor allem bei Kosten und Dauer.

Für Weiterbildungen gelten zusätzlich die Anforderungen aus § 180 SGB III. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Maßnahmen, die auf einen Studienabschluss an einer Hochschule gerichtet sind (§ 180 Abs. 3 SGB III). Ein Studium lässt sich deshalb nicht über den Bildungsgutschein bezahlen.

Angemessene Kosten

Die Kosten eines Kurses gelten als angemessen, wenn sie die Durchschnittskostensätze nicht überschreiten, die die Bundesagentur alle zwei Jahre ermittelt, oder wenn eine Überschreitung auf notwendige besondere Aufwendungen zurückgeht. Liegen die Kosten mehr als 25 Prozent darüber, muss die Bundesagentur zustimmen (§ 179 Abs. 2 SGB III).

Was das für Sie heißt

Fragen Sie vor einer Anmeldung, ob genau dieser Kurs zugelassen ist, nicht nur der Anbieter. Die Zulassung soll auf längstens drei Jahre befristet werden (§ 5 Abs. 4 AZAV). Bei den Kursen in unserem Kursfinder haben wir die Zulassung geprüft.

In der Praxis: ein Beispiel

Bringen Sie zum Gespräch bei der Agentur die Angaben des zugelassenen Kurses mit: Titel, Träger, Dauer, Lernform und die Zulassungsangaben. Dann kann Ihre Beratungsfachkraft direkt prüfen, ob der Kurs zum Bildungsziel passt. Wie Sie das Gespräch vorbereiten, steht im Beitrag Bildungsgutschein beantragen.

So helfen wir Ihnen

Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt, und suchen einen zugelassenen Kurs aus unserem Kursfinder. Alle Förderwege im Überblick finden Sie auf der Seite Förderung, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.

Häufige Fragen

Kann ein Studium eine Maßnahmezulassung bekommen?

Nein. Maßnahmen, die auf einen Studienabschluss an Hochschulen gerichtet sind, sind von der Zulassung ausgeschlossen (§ 180 Abs. 3 SGB III).

Wie erkenne ich, ob ein Kurs zugelassen ist?

Fragen Sie den Bildungsträger nach der Zulassung genau dieses Kurses. Bei unseren Kursen ist sie geprüft, im Gespräch nennen wir Ihnen die Angaben, die Sie für die Agentur brauchen.

Verwandte Begriffe

Quellen

Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .

  1. § 176 SGB III: Grundsatz der ZulassungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 179 SGB III: MaßnahmezulassungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 180 SGB III: Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen WeiterbildungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. § 5 AZAV: ZulassungsverfahrenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.