Lexikon zur geförderten Weiterbildung
AZAV, Bildungsgutschein, Qualifizierungsgeld, Übergangsgeld: Hier erklären wir die Begriffe, die Ihnen bei Agentur, Jobcenter, Rentenversicherung und Bildungsträger begegnen. Jeder Eintrag nennt seine Quellen.
Förderwege
AVGS
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Damit bescheinigt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, dass eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert wird, etwa ein Coaching (§ 45 Abs. 4 SGB III).
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr berät und fördert Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei schulischer und beruflicher Bildung, um den Wechsel ins zivile Berufsleben vorzubereiten.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist die Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen (§ 81 Abs. 4 SGB III).
Förderung für Beschäftigte
Nach § 82 SGB III kann die Agentur für Arbeit Weiterbildungen von Beschäftigten fördern. Bekannt ist das auch als Qualifizierungschancengesetz, nach dem Gesetz, das diese Förderung 2019 ausgebaut hat.
Landesförderung
Mehrere Bundesländer fördern berufliche Weiterbildung mit eigenen Programmen, oft Bildungsscheck oder Weiterbildungsbonus genannt. Sie ergänzen die Förderung der Agentur für Arbeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, oft berufliche Rehabilitation genannt, sollen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erhalten oder wiederherstellen. Dazu gehört auch berufliche Weiterbildung (§ 49 SGB IX).
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist ein Lohnersatz der Agentur für Arbeit für Beschäftigte, die sich wegen des Strukturwandels in ihrem Betrieb weiterbilden. Die Kurskosten trägt der Arbeitgeber (§ 82a SGB III).
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach einer sehr guten Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro in höchstens drei Jahren. Es wird von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert.
Zulassung und AZAV
AZAV
AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie regelt, wie Bildungsträger und ihre Kurse zugelassen werden, damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sie fördern kann.
Bildungsträger
Ein Bildungsträger ist ein Anbieter, der Weiterbildungen oder Coachings durchführt. Für geförderte Kurse braucht er eine Zulassung nach AZAV (§ 176 SGB III).
Fachkundige Stelle
Eine fachkundige Stelle ist eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die Bildungsträger und Maßnahmen nach AZAV zulässt (§ 177 SGB III).
Maßnahmezulassung
Die Maßnahmezulassung bestätigt, dass ein bestimmter Kurs über die Arbeitsförderung gefördert werden darf. Sie ist neben der Trägerzulassung Voraussetzung für Bildungsgutschein und AVGS (§ 176 Abs. 2 SGB III).
Trägerzulassung
Die Trägerzulassung bestätigt, dass ein Bildungsträger Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen darf. Sie wird von einer fachkundigen Stelle erteilt (§ 178 SGB III).
Geld während der Weiterbildung
Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Wer an einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, kann Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten, auch wenn er wegen des Kurses nicht arbeitslos im Sinne des Gesetzes ist (§ 144 SGB III).
Übergangsgeld
Übergangsgeld ist eine Leistung der Rentenversicherung, die den Lebensunterhalt während einer Rehabilitation sichert, auch während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 20 SGB VI).
Weiterbildungsgeld
Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 Euro für Arbeitslose in einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt (§ 87a Abs. 2 SGB III).
Weiterbildungskosten
Weiterbildungskosten sind die Kosten, die bei einer geförderten Weiterbildung übernommen werden können: Lehrgangskosten, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuung (§ 83 SGB III).
Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie belohnt bestandene Prüfungen in einer geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung: 1.000 Euro für die Zwischenprüfung, 1.500 Euro für die Abschlussprüfung (§ 87a Abs. 1 SGB III).
Arten der Weiterbildung
Teilqualifizierung
Eine Teilqualifizierung (TQ) vermittelt einen abgegrenzten Teil eines Ausbildungsberufs. Mehrere Teilqualifizierungen bilden zusammen den ganzen Beruf ab, danach ist die Externenprüfung zum vollwertigen Berufsabschluss möglich.
Umschulung
Eine Umschulung ist eine Weiterbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. In Vollzeit ist sie in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer als die reguläre Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III).
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.
Unsicher, welcher Kurs passt?
Schreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, welche Kurse in Frage kommen und wie Sie das Gespräch mit Arbeitsagentur oder Jobcenter vorbereiten.
Kontakt aufnehmen