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Was ist AZAV?

Was AZAV bedeutet, wer nach AZAV zertifiziert, wie lange eine Zulassung gilt und warum ein geförderter Kurs ohne AZAV-Zulassung nicht geht.

Kurz erklärt

AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, AZAV-Zertifizierung): AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie regelt, wie Bildungsträger und ihre Kurse zugelassen werden, damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sie fördern kann.

Was bedeutet AZAV?

Die Abkürzung steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Die Verordnung ergänzt die §§ 176 bis 184 SGB III. Dort steht, dass Träger eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle brauchen, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen (§ 176 SGB III).

Geprüft wird auf zwei Ebenen: der Bildungsträger als Ganzes (Trägerzulassung) und jeder einzelne Kurs (Maßnahmezulassung).

Warum AZAV für Sie als Teilnehmende wichtig ist

Ein Kurs kann nur über einen Bildungsgutschein oder ein AVGS-Coaching bezahlt werden, wenn er zugelassen ist. Beim Qualifizierungsgeld muss der Träger zugelassen sein.

Wichtig: Ein Anbieter mit AZAV-Zertifikat kann auch Kurse haben, die nicht zugelassen sind. Entscheidend ist die Zulassung des konkreten Kurses. In unserem Kursfinder stehen nur zugelassene Kurse. Woran Sie die Zulassung erkennen, steht ausführlich im Beitrag AZAV-Zulassung erklärt.

Wer zertifiziert nach AZAV und wie lange gilt die Zulassung?

Zertifiziert wird von fachkundigen Stellen. Das sind Zertifizierungsstellen, die von der Akkreditierungsstelle für diese Aufgabe akkreditiert sind (§ 177 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit führt die Fachaufsicht über die Akkreditierungsstelle.

Die Trägerzulassung ist auf längstens fünf Jahre befristet (§ 181 Abs. 5 in Verbindung mit § 177 Abs. 3 SGB III). Die Zulassung einer Maßnahme soll auf längstens drei Jahre befristet werden (§ 5 Abs. 4 AZAV).

Was eine Zertifizierung kostet, legt das Gesetz nicht fest. Die fachkundige Stelle muss ein transparentes Verfahren zur Ermittlung und Abrechnung ihres Aufwands haben (§ 177 Abs. 2 SGB III). Bildungsträger, die sich zertifizieren lassen möchten, finden Hinweise auf unserer Seite für Bildungsträger.

In der Praxis: ein Beispiel

Sie finden online einen Kurs, auf der Website steht „AZAV-zertifiziert“. Das heißt zunächst nur, dass der Anbieter zugelassen ist. Fragen Sie nach, ob genau dieser Kurs eine Maßnahmezulassung hat, und lassen Sie sich die Angaben für die Agentur geben. Erst dann lohnt sich das Beratungsgespräch mit dem konkreten Kurs.

So helfen wir Ihnen

Wir klären mit Ihnen, welcher Förderweg zu Ihrer Lage passt, und suchen einen zugelassenen Kurs aus unserem Kursfinder. Alle Förderwege im Überblick finden Sie auf der Seite Förderung, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.

Häufige Fragen

Wofür steht die Abkürzung AZAV?

Für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie regelt die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen, die über die Arbeitsförderung finanziert werden.

Wer zertifiziert nach AZAV?

Fachkundige Stellen. Das sind Zertifizierungsstellen, die von der Akkreditierungsstelle dafür akkreditiert wurden (§ 177 SGB III).

Wie lange gilt eine AZAV-Zulassung?

Die Trägerzulassung höchstens fünf Jahre, die Zulassung einer einzelnen Maßnahme soll höchstens drei Jahre gelten (§ 181 SGB III, § 5 Abs. 4 AZAV).

Reicht es, wenn der Anbieter AZAV-zertifiziert ist?

Nein. Für Bildungsgutschein und AVGS muss auch der konkrete Kurs zugelassen sein. Ein zertifizierter Anbieter kann zusätzlich Kurse ohne Zulassung anbieten.

Verwandte Begriffe

Quellen

Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .

  1. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 176 SGB III: Grundsatz der ZulassungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 177 SGB III: Fachkundige StelleBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. § 181 SGB III: ZulassungsverfahrenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. § 5 AZAV: ZulassungsverfahrenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.