Sie hatten schon einmal einen Bildungsgutschein und überlegen, ob ein zweiter möglich ist? Oder Sie fragen sich, ob überhaupt jeder einen bekommt? Beides hängt davon ab, in welcher Lage Sie sind: arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder in einem festen Job. In diesem Beitrag zeigen wir, was das Gesetz dazu sagt und worauf es bei einem weiteren Gutschein ankommt.
Vorab: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen, entscheidet allein die Agentur für Arbeit. Laut Bundesagentur für Arbeit gilt das seit dem 01.01.2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.
Die kurze Antwort
Es gibt drei Fälle, und für jeden gilt eine andere Regel:
- Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht (§ 81 SGB III): Das Gesetz nennt keine Höchstzahl und keine Wartezeit. Jeder Antrag wird neu geprüft.
- Beschäftigt (§ 82 SGB III): Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag keine nach § 82 geförderte Weiterbildung besucht haben.
- Berufsabschluss oder Schulabschluss nachholen (§ 81 Abs. 2 und 3 SGB III): Hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch.
Hat jeder Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Nein. § 81 Abs. 1 SGB III sagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden können, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- Die Agentur für Arbeit hat Sie vor Beginn beraten.
- Kurs und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
„Können“ heißt: Die Agentur entscheidet nach Ermessen. Auch wer alle drei Bedingungen erfüllt, hat keinen festen Anspruch auf einen bestimmten Kurs. Bei Arbeitslosen erkennt § 81 Abs. 1a die Notwendigkeit auch an, wenn erweiterte berufliche Kompetenzen die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und das nach der Lage am Arbeitsmarkt zweckmäßig ist.
Anders ist es beim nachträglichen Berufsabschluss. Hier formuliert § 81 Abs. 2, dass gefördert wird, wenn Sie
- keinen Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer haben oder seit mehr als vier Jahren an- oder ungelernt arbeiten und im gelernten Beruf voraussichtlich nicht mehr arbeiten können,
- für den angestrebten Beruf geeignet sind,
- voraussichtlich erfolgreich teilnehmen und
- mit dem Beruf Ihre Chancen auf eine Stelle verbessern.
Ähnlich ist es beim nachträglichen Hauptschul- oder gleichwertigen Schulabschluss (§ 81 Abs. 3). Die Bundesagentur spricht in beiden Fällen von einem Rechtsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr zum Berufsabschluss über eine Umschulung lesen Sie im Beitrag Umschulung mit Bildungsgutschein.
Gibt es eine Obergrenze für Arbeitslose?
Eine Zahl steht nicht im Gesetz, weder pro Jahr noch insgesamt. Auch eine Sperrfrist nach einer geförderten Weiterbildung kennt § 81 nicht. Ein zweiter oder dritter Bildungsgutschein ist also rechtlich möglich.
In der Praxis spielt die Vorgeschichte aber eine Rolle. Die Agentur prüft bei jedem Antrag, ob gerade diese Weiterbildung nötig ist. Liegt die letzte geförderte Weiterbildung erst kurz zurück, liegt die Frage nahe, warum sie nicht zu einer Stelle geführt hat. Darauf sollten Sie eine klare Antwort haben.
Zweiter Bildungsgutschein: worauf es ankommt
Ob ein weiterer Gutschein bewilligt wird, entscheidet sich fast immer an der Begründung. Diese Punkte helfen:
- Ein roter Faden. Baut der neue Kurs auf dem ersten auf, etwa ein Aufbaumodul nach einem Grundkurs, ist das leichter zu begründen als ein Wechsel in ein ganz anderes Feld.
- Belege aus dem Arbeitsmarkt. Stellenanzeigen, die genau die neuen Kenntnisse verlangen, oder Absagen mit dem Hinweis auf eine fehlende Qualifikation zeigen, warum der erste Kurs allein nicht gereicht hat.
- Ein konkretes Ziel. Sagen Sie, welche Stelle Sie nach dem Kurs anstreben, nicht nur welches Thema Sie interessiert.
- Offenheit bei Abbrüchen. Wurde eine frühere Weiterbildung abgebrochen, wird die Agentur fragen, ob Sie die neue erfolgreich abschließen. Erklären Sie den Grund und was sich seitdem geändert hat.
Wie Sie das Gespräch Schritt für Schritt vorbereiten, steht im Beitrag Bildungsgutschein beantragen. Wurde ein Antrag schon einmal abgelehnt, hilft der Beitrag Bildungsgutschein abgelehnt.
Die Zwei-Jahres-Regel für Beschäftigte
Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, wird nach § 82 SGB III gefördert. Dort gibt es eine klare zeitliche Grenze: Sie dürfen in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag an keiner nach § 82 geförderten Weiterbildung teilgenommen haben (§ 82 Abs. 1 Nr. 3).
Dazu kommen weitere Bedingungen aus derselben Vorschrift:
- Die Weiterbildung geht über eine kurze Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz hinaus.
- Ihr Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
- Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden.
- Kurs und Träger sind zugelassen.
Außerdem soll sich der Arbeitgeber je nach Betriebsgröße an den Lehrgangskosten beteiligen (§ 82 Abs. 2). In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll davon abgesehen werden. Alles Weitere erklären wir im Beitrag Weiterbildung für Beschäftigte.
Brauche ich Arbeitslosengeld für einen Bildungsgutschein?
Nein. § 81 SGB III macht den Bezug von Arbeitslosengeld nicht zur Voraussetzung. Es kommt darauf an, ob die Weiterbildung nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Wer Grundsicherungsgeld bezieht und vom Jobcenter betreut wird, wendet sich für die Weiterbildungsförderung seit dem 01.01.2025 ebenfalls an die Agentur für Arbeit. Wer Arbeitslosengeld bezieht und eine geförderte Weiterbildung beginnt, erhält es laut Bundesagentur in der Regel weiter. Was Ihnen während des Kurses finanziell zusteht, lesen Sie im Beitrag Geld während der Weiterbildung.
Wie lange gilt ein Bildungsgutschein?
Nicht unbegrenzt. Nach § 81 Abs. 4 SGB III kann der Gutschein zeitlich befristet sowie regional und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt werden. Laut Bundesagentur ist er das in der Regel auch. Verstreicht die Frist, ohne dass Sie einen passenden Kurs beginnen, müssen Sie neu bei der Agentur anfragen. Suchen Sie deshalb früh nach einem zugelassenen Kurs. In unserem Kursfinder sehen Sie nur Kurse mit AZAV-Zulassung.
Was Sie jetzt tun können
Klären Sie zuerst, welcher der drei Fälle auf Sie zutrifft. Sind Sie beschäftigt, prüfen Sie, wann Ihre letzte nach § 82 geförderte Weiterbildung endete. Sind Sie arbeitslos, bereiten Sie für einen weiteren Gutschein vor allem die Begründung vor: Ziel, Belege, roter Faden.
Wir helfen Ihnen dabei, einen passenden, zugelassenen Kurs zu finden und das Gespräch bei der Agentur gut vorzubereiten. Mehr zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum Bildungsgutschein, einen Gesprächstermin können Sie hier anfragen.
Häufige Fragen
Wie oft im Jahr kann man einen Bildungsgutschein bekommen?
Eine Zahl pro Jahr legt das Gesetz nicht fest. Für Arbeitslose entscheidet die Agentur bei jedem Antrag neu, ob die Weiterbildung notwendig ist. Wer kurz nach einer geförderten Weiterbildung den nächsten Gutschein möchte, muss gut begründen, warum die erste nicht gereicht hat.
Gibt es eine Wartezeit zwischen zwei Bildungsgutscheinen?
Für Arbeitslose nicht. Für Beschäftigte schon: § 82 Abs. 1 Nr. 3 SGB III setzt voraus, dass Sie in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag an keiner nach § 82 geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.
Bekomme ich einen Bildungsgutschein ohne Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich ja. § 81 SGB III macht den Bezug von Arbeitslosengeld nicht zur Voraussetzung. Entscheidend ist, ob die Weiterbildung nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters entscheidet seit 01.01.2025 ebenfalls die Agentur für Arbeit.
Ist dieser Beitrag eine Rechtsberatung?
Nein. Er erklärt die allgemeinen Regeln. Ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen, entscheidet allein die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Quellen
Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .
- § 81 SGB III: Grundsatz der Förderung beruflicher WeiterbildungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Bildungsgutschein für berufliche WeiterbildungBundesagentur für Arbeit
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall die zuständige Stelle, etwa die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Stand: 08.11.2026.