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Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit: So läuft es ab

Arbeitslosigkeit fühlt sich selten wie eine Chance an. Für eine Weiterbildung ist sie aber oft der beste Zeitpunkt, weil Zeit und Förderung zusammenkommen.

Lars Ritter 4 Min. Lesezeit

Nach einem Jobverlust ist der erste Impuls oft, sofort wieder Bewerbungen zu schreiben. Das ist richtig. Manchmal zeigt sich aber nach einigen Wochen, dass für die Stellen, die Sie interessieren, etwas fehlt. Dann ist eine geförderte Weiterbildung der naheliegende Schritt.

Wer ist zuständig?

  • Agentur für Arbeit: wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder arbeitsuchend gemeldet sind.
  • Jobcenter: wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen.

Beide fördern Weiterbildung über den Bildungsgutschein. Die Regeln sind sehr ähnlich, die Ansprechperson ist eine andere.

Was mit Ihrem Geld passiert

Während einer geförderten Weiterbildung kann Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gezahlt werden (§ 144 SGB III). Die Lehrgangskosten zahlt die Behörde direkt an den Bildungsträger. Dazu können Fahrkosten und Kosten für Kinderbetreuung kommen.

Führt die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss, etwa bei einer Umschulung, sind nach § 87a SGB III zusätzliche Leistungen möglich: ein monatliches Weiterbildungsgeld und Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Die aktuellen Beträge nennt Ihnen die Beratungsfachkraft.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Ziel festlegen: In welcher Tätigkeit wollen Sie arbeiten?
  2. Kurs auswählen: zugelassen nach AZAV, passend zum Ziel, mit Starttermin. Im Kursfinder finden Sie geförderte Kurse.
  3. Gespräch vorbereiten: Stellenanzeigen, Werdegang, Begründung.
  4. Gutschein erhalten: im Gespräch oder kurz danach.
  5. Gutschein einreichen und starten: vor Kursbeginn beim Bildungsträger.

Wie Sie das Gespräch führen, steht ausführlich im Beitrag Bildungsgutschein beantragen.

Wenn das Ziel noch unklar ist

Dann kann ein Coaching mit AVGS der bessere erste Schritt sein. Den Unterschied erklärt der Beitrag AVGS oder Bildungsgutschein.

Häufige Fragen

Verliere ich mein Arbeitslosengeld, wenn ich eine Weiterbildung mache?

Bei einer geförderten Weiterbildung in der Regel nicht. Statt Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit kann Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gezahlt werden. Klären Sie das vor dem Start mit Ihrer Beratungsfachkraft.

Muss ich während der Weiterbildung weiter Bewerbungen schreiben?

Das hängt von der Absprache mit Arbeitsagentur oder Jobcenter ab. Bei Vollzeitkursen steht meist der Kurs im Vordergrund. Halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest.

Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildung und Umschulung?

Eine Umschulung führt zu einem neuen, anerkannten Berufsabschluss und dauert meist bis zu zwei Jahre. Eine Weiterbildung vermittelt zusätzliche Kenntnisse, oft mit Zertifikat, und ist deutlich kürzer. Beide können über den Bildungsgutschein gefördert werden.

Quellen

Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .

  1. § 81 SGB III: Grundsatz der Förderung beruflicher WeiterbildungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 87a SGB III: Weiterbildungsgeld und WeiterbildungsprämieBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 144 SGB III: Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher WeiterbildungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. Förderung der beruflichen WeiterbildungBundesagentur für Arbeit

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter im Einzelfall. Stand: 06.11.2026.

Unsicher, welcher Kurs passt?

Schreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Wir sagen Ihnen, welche Kurse in Frage kommen und wie Sie das Gespräch mit Arbeitsagentur oder Jobcenter vorbereiten.

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